Steuerrecht

Privatstiftungen im Licht des Unionsrechts und Markteinkommensbesteuerung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Freiheit des Kapitalverkehrs und eine konsistente Einmalerfassung

Die KESt auf Zuwendungen an Begünstigte ist auf Ebene der Privatstiftung mit der KöSt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf Grundstücksveräußerungen verrechenbar. Diese Verrechnung ist jedoch insoweit ausgeschlossen, als die Zuwendungen an (im Ausland ansässige) Begünstigte nach einem DBA von der KESt befreit sind. Dieses Zusammenspiel von KöSt, KESt und DBA wird im Licht des Unionsrechts und einer konsistenten Markteinkommensbesteuerung analysiert.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/131

17.02.2014
Heft 2/2014
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.