Editorial

Privatstiftungen: Übertragung stiller Reserven bei ordentlicher Kapitalerhöhung?

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef im BMF

Privatstiftungen polarisieren und haben zuletzt wieder mediale Aufmerksamkeit errungen. Dies betrifft auch deren Besteuerung, wenngleich diese in den letzten 20 Jahren an Attraktivität eingebüßt hat; verblieben ist den Privatstiftungen aber die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven: Veräußert eine Privatstiftung eine Beteiligung von mindestens 1 %, können die dabei aufgedeckten stillen Reserven nach § 13 Abs 4 KStG binnen Jahresfrist auf eine Ersatzbeteiligung von mehr als 10 % übertragen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/218

12.05.2023
Heft 5/2023