Knörzerhat sich jüngst in RdW 2003/91, S. 114 f, mit Übergangsproblemen betreffend die Einführung der Körperschaftsteuerpflicht iHv 12,5 % für von einer Privatstiftung erzielte Veräußerungsgewinne iSd§ 31 EStGbefasst. Im Zuge seiner Ausführungen zur genannten Thematik behandelt Knörzer auch die Frage, in welchem Zeitpunkt stille Reserven als iSd§ 13 Abs 4 KStGaufgedeckt gelten. Dabei stelltKnörzerentsprechend dem Wortlaut des§ 13 Abs 4 Z 1 und Z 4 KStGauf den Zeitpunkt der Veräußerung ab. Im Folgenden soll untersucht werden, ob diese streng am Wortlaut orientierte Lösung zwingend ist.
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