Privatstiftungen haben zumeist nur außerbetriebliche Einkünfte und unterliegen daher dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Thema dieser Besprechung ist die Veräußerung von nach§ 31 EStGbestimmten Beteiligungen durch eine Privatstiftung vor dem 1. 1. 2001, wobei der Veräußerungserlös (zum Teil) erst in den nächsten Jahren bezahlt wird. Von Teilen der Finanzverwaltung ist angedacht worden, auch solche Veräußerungserlöse bei der Privatstiftung der so genannten Zwischenbesteuerung nach§ 13 Abs 3 KStGzu unterziehen.
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