Die Begründung von Arbeitsverhältnissen auf dem "zweiten Arbeitsmarkt" geht mit der Besonderheit einher, dass es sich um befristete Arbeitsverträge handelt. Dieser Umstand folgt aus der mit derartigen Arbeitsverhältnissen verbundenen Zwecksetzung. Diese Ziele müssen daher auch bei der Beurteilung der durch (wiederholte) Befristungen aufgeworfenen arbeitsrechtlichen Probleme Berücksichtigung finden. Somit muss dieser Umstand auch in die dafür entwickelten einschlägigen Lösungsansätze einfließen.
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