(Novacek, ÖStZ 2012/768, S. 399)
Der erste Satz des § 2 Abs 8 Z 3 EStG wurde durch das 1. StabG 2012 mit Wirkung ab der Veranlagung 2012 neu gefasst. Diese Bestimmung ist auch für die Ermittlung des der KÖSt unterliegenden Einkommens maßgebend. Mit der Neuregelung habe der Gesetzgeber eine Besteuerungslücke geschlossen und gleichzeitig neue Steuerprobleme geschaffen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.