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ProdukthaftungsRL - Schaden durch Überspannung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Ein Stromverteilernetzbetreiber, der die Spannungsebene des Stroms ändert, um ihn an den Endkunden verteilen zu können, ist am Prozess der Herstellung des Produkts (hier: Strom) beteiligt. Er ist daher "Hersteller" iSd Art 3 Abs 1 ProdukthaftungsRL und haftet für den Schaden durch eine Überspannung. EuGH 24. 11. 2022, C-691/21, Cafpi und Aviva assurances; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/659

15.12.2022
Heft 12/2022