Am 15. September 2023 wurde der Ministerratsvortrag "Entlastungsmaßnahmen im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression" von der Bundesregierung beschlossen (siehe ÖStZ 2023/492). Am 27. September 2023 wurde in der Folge das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024), mit dem das EStG geändert wird, als Regierungsvorlage (RV 2217 BlgNR 27. GP) eingebracht.
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