Steuerrecht aktuell

Progressiver Steuertarif bei Zu- und Wegzug nach und aus Österreich

Dr. Caroline Heber

Das Einkommensteuerrecht in Österreich differenziert zwischen Steuerpflichtigen, die im Inland ansässig sind und somit einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich haben, und jenen Steuerpflichtigen, die nur über eine inländische Einkunftsquelle verfügen. Zieht ein Steuerpflichtiger innerhalb des Einkommensteuerjahres nach Österreich zu oder aus Österreich endgültig weg, kommt es zum Entstehen zweier Besteuerungsabschnitte. Hierdurch vermag der Steuerpflichtige einen Progressionsvorteil zu lukrieren. Ob diese Bevorteilung im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes zulässig ist und ob es Alternativen für die Besteuerung von Steuerpflichtigen gibt, die unterjährig zu- oder wegziehen, prüft der vorliegende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/202

18.03.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Caroline Heber

PD Dr. Caroline Heber, MTax (Sydney) ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München. Im Oktober 2020 wurde ihr die Lehrbefugnis für die Fächer Finanz- und Steuerrecht und Europarecht von der WU Wien verliehen.