Steuerrecht Aktuell

Prozesskosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Bernhard Doringer, BSc (WU) / Dr. Karl Stückler, LLB, BSc

Wo mit Immobilien gewirtschaftet wird, kommt es des Öfteren zu Streitigkeiten mit verschiedenen Geschäftspartner:innen (Mieter:innen, Pächter:innen, Bauunternehmen, Hausverwaltungen etc). Werden diese Auseinandersetzungen gerichtlich geführt, fallen Prozesskosten (Gerichts-, Beratungs- und Vertretungskosten) an, weshalb sich regelmäßig die Frage stellt, ob und wie diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Der folgende Beitrag erläutert anhand von Fallbeispielen die Abzugsfähigkeit von Prozess- und Rechtsberatungskosten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/316

14.06.2023
Heft 12/2023
Autor/in
Bernhard Doringer

Bernhard Doringer, BSc (WU) ist Senior Associate bei BDO Austria. Als Experte für Finanzstraf- und Verfahrensrecht berät er Klient:innen in komplexen Abgabenverfahren, tritt als Fachvortragender auf und publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Abgabenrechts.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.