Artikelrundschau Mai 2018 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Prüfung der Kapitalabfluss- und Kapitalzufluss-Meldungen (Madlberger, SWK 13-14/2018, S. 599)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Nach § 7 KapMeldeG sei die Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus dem Fürstentum Liechtenstein wahrzunehmen Die Abgabenbehörden seien verpflichtet, die Meldungen lückenlos zu prüfen. Darüber hinaus bestehe eine Meldepflicht von Kapitalabflüssen. Aus diesen Meldungen seien Fälle mittels Risikoauswahl bestimmt und den Finanzämtern zur Prüfung übermittelt worden. Der Autor gibt Antworten für die Praxis.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/527

21.08.2018
Heft 13-14/2018