Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung hätten sich über die letzten Jahre massiv verändert. Bereits mit der Verlautbarung der RL 2014/95/EU (Non Financial Reporting Directive, NFRD) sei die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem verpflichtenden Informationsmedium für Unternehmen in der EU ge-
worden. Nun stünden insb mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) massive Veränderungen an - diese beträfen sowohl die Unternehmen als auch die Erbringer von Bestätigungsleistungen. Die CSRD sei am 10. 11. 2022 vom EU-Parlament, EU-Rat und der EU-Kommission im EU-Parlament angenommen worden, am 16. 12. im ABl der EU veröffentlicht worden und am 5. 1. 2023 in Kraft getreten. Bis Juli 2024 sei die CSRD in nationales Recht umzusetzen und komme für Berichtszeiträume ab 1. 1. 2024 zur Anwendung.
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