Bis Mitte 2023 müsse die EU-Richtlinie 2021/2101 vom 24. 11. 2021 umgesetzt werden, laut der Unternehmen die Höhe der Besteuerung in einzelnen Staaten veröffentlichen müssen. Um Fehlinterpretationen der Öffentlichkeit und etwaigen Reputationsschäden vorzubeugen, würden sich betroffene Unternehmen auf die erhöhte Transparenz im Steuerrecht vorbereiten. Viele Unternehmen sähen im Public CbCR allerdings auch ein wichtiges Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Beitrag wird erläutert, welche Ertragsteuerinformationen betroffen sind und was bei der Umsetzung im Unternehmen von Bedeutung sein kann.
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