Am 17. 7. 2024 sei das CBCR-VG im BGB kundgemacht worden. Damit werde die Richtlinie 2021/2101/EU zur Änderung der BilanzRL in österr Recht umgesetzt. Ziel sei es, dass Country-by-Country Reports (CBCR), die multinationale Unternehmen bereits entsprechend der Amtshilferichtlinie an Steuerbehörden übermitteln müssen - in Ö auf Basis des VPDG -, gleichzeitig auch bei den jeweiligen Handelsregistern eingereicht und veröffentlicht werden. Dies solle die Transparenz der Tätigkeiten multinationaler Unternehmen erhöhen und eine öffentliche Debatte über den Grad der Steuerehrlichkeit dieser Konzerne ermöglichen.
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