Werden ausländische Künstler im Inland tätig, so unterliegen deren Einkünfte häufig der österreichischen Abzugsteuer. Die Verpflichtung zum Steuerabzug trifft dabei regelmäßig den Veranstalter, die Künstleragentur oder den sonstigen Vergütungsschuldner. Treten ausländische Künstler wie zB ein Zirkus aber ohne die Zwischenschaltung eines solchen Veranstalters in Österreich auf, so gibt es keinen Veranstalter, der zum Vergütungsschuldner wird. Der vorliegende Beitrag klärt, wer bei derartigen Eigenveranstaltungen ausländischer Künstler zum Steuerabzug verpflichtet ist, welche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abzugsteuer den Künstler treffen können und welche Möglichkeiten für die Finanzverwaltung hierbei bestehen.
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