Abzugssteuer bei inländischer Präsenz des ausländischen Dienstleisters unzulässig
Die unionsrechtliche Zulässigkeit von Abzugssteuern ist im Schrifttum seit jeher umstritten. Der EuGH verfolgte in seiner bisherigen Rechtsprechung einen für die Mitgliedstaaten großzügigen Weg und sah Quellensteuern zur Sicherstellung der Steuererhebung mit den Grundfreiheiten vereinbar an. In den verbundenen Rs Strojírny Prostejov ua hatte der EuGH nunmehr die Gelegenheit die Zulässigkeit von Quellensteuern - diesmal im Kontext der internationalen Arbeitskräftegestellung - zu überdenken. Der EuGH gibt dabei Grenzen vor, die auch für das österreichische Recht von Bedeutung sind (EuGH 19. 6. 2014, C-53/13 und C-80/13, Strojírny Prostejov ua).
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