Wirtschaftsrecht

Rauchen auf dem Balkon und im Garten

RA Dr. Christian Prader

Gerade in städtischen Ballungszentren kommt es immer wieder vor, dass rauchende Parteien andere Bewohner durch das Aufsteigen des Rauches, der dann großteils auch in die darüber- bzw nebenanliegenden Wohnungen eindringt, belästigen und stören. Im Folgenden soll nun der Frage nachgegangen werden, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen es einen Anspruch des Wohnungseigentümers bzw Mieters auf Unterlassung gegenüber einem "qualmenden"1 Mitbewohner geben könnte.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/266

18.05.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.