(Fuchs, AFS 3/2010, S. 67)
Die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. 12. 2009 zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem enthält ua auch eine Bestimmung zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken (in Titel X Kapitel 1 der Richtlinie 2006/112/EG wird Art 168a eingefügt). Mit Durchführungsbeschluss des Rates vom 22. 12. 2009 wird Österreich ermächtigt, weiterhin (bis 31. 12. 2012) eine von Art 168 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Regelung anzuwenden.
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