(Kirchmayr/Achatz, taxlex 10/2008, S. 401)
Ist die Rechnung mangelhaft, ist nach der Praxis der Finanzverwaltung und der Rsp des VwGH der Vorsteuerabzug zu versagen. Damit habe die Finanzverwaltung eine scharfe Waffe im Kampf gegen Steuerbetrug in der Hand. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnung und damit die Richtigkeit von einzelnen Rechnungsmerkmalen ist aber nach Ansicht der Autoren keine Maßnahme, die sicherstellt, dass der Umsatz nicht in einen Betrug einbezogen ist.
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