Die wichtigsten Änderungen im Überblick und ihre praktischen Auswirkungen
Eine neue Bilanzrichtlinie der Europäischen Union1 zwingt zu einer umfassenden Änderung der österreichischen Regeln für die Bilanzierung und die Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Großteil der neuen Regelungen ist für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag ab dem 31. 12. 2015 vorgesehen. Die höheren Schwellenwerte für die Einordnung der Gesellschaften in große, mittelgroße und kleine Gesellschaften können schon früher angewendet werden. Eines der Ziele ist auch die Vereinheitlichung der unternehmensrechtlichen mit der steuerrechtlichen Bilanz - wie weit eine solche Harmonisierung sinnvoll ist und in der Umsetzung durch das Bilanzreformgesetz auch tatsächlich gelingen kann, ist dabei allerdings mehr als fraglich. Die Reform betrifft sowohl kleine als auch mittelgroße und große Unternehmen. Und es wird spezielle Erleichterungen für "Kleinstunternehmen" geben. Der Autor gibt in der Folge einen systematischen Überblick. Das RÄG ist im Parlament bereits beschlossen worden.
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