Wirtschaftsrecht

Rechnungslegungspflicht der englischen limited mit Sitz in Österreich

Univ.-Ass. DDr. Martin Gelter / Wirtschaftsuniversität Wien

Infolge der EuGH-Entscheidungen der letzten Jahre (Centros, Überseering, Inspire Art) kommt es dem Vernehmen nach vermehrt zur Eintragung englischerlimited companiesins österreichische Firmenbuch. In diesem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass solche Gesellschaften auch Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen müssen, wobei englisches Recht anzuwenden und uU auch eine Abschlussprüfung nach englischem Recht erforderlich ist. Österreichische Firmenbuchgerichte müssen Zwangsstrafen verhängen, um die Pflicht zur Offenlegung in Österreich durchzusetzen. Für die steuerliche Gewinnermittlung ist von einem materiellen Verständnis des Maßgeblichkeitsprinzips auszugehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/176

15.03.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Martin Gelter

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), M.A. (Columbia) ist Professor of Law an der Fordham University in New York, wo er US-amerikanisches und vergleichendes Gesellschaftsrecht sowie Rechnungswesen für Juristen lehrt. Zuvor war er ua Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Mehrere Bücher sowie zahlreiche Aufsätze zum Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Zuletzt §§ 270, 271, 271a, 275 UGB in Bertl/Fröhlich/Mandl, Handbuch Rechnungslegung, Band III: Die Abschlussprüfung2 (2021); Centros and Defensive Regulatory Competition: Some Thoughts and a Glimpse at the Data, European Business Organization Law Review 20 (2019) 467-492; Global Securities Litigation and Enforcement (Cambridge University Press, Hrsg gemeinsam mit Conac, 2019); Vor § 189 UGB, §§ 190-192 UGB, in Straube/Rauter/Ratka, Wiener Kommentar zum UGB, Band II: Rechnnungslegung3 (46., 47. Und 52. Lieferung 2017); Funktionen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes – Rechtspolitische und rechtsvergleichende Aspekte, in FS Nowotny (2015) 315-342.