Infolge der EuGH-Entscheidungen der letzten Jahre (Centros, Überseering, Inspire Art) kommt es dem Vernehmen nach vermehrt zur Eintragung englischerlimited companiesins österreichische Firmenbuch. In diesem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass solche Gesellschaften auch Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen müssen, wobei englisches Recht anzuwenden und uU auch eine Abschlussprüfung nach englischem Recht erforderlich ist. Österreichische Firmenbuchgerichte müssen Zwangsstrafen verhängen, um die Pflicht zur Offenlegung in Österreich durchzusetzen. Für die steuerliche Gewinnermittlung ist von einem materiellen Verständnis des Maßgeblichkeitsprinzips auszugehen.
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