Wirtschaftsrecht

Rechtliche Grenzen des Direct-Marketing

RA Dr. Clemens Grünzweig

Direct-Marketing ist in der Praxis weit verbreitet. In diesem Beitrag wird untersucht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Form der Werbung gelten. Die Rechtslage hat sich zuletzt unter dem Einfluss nationaler Reformbestrebungen und des EU-Rechtes gewandelt.

Als Direct-Marketing gelten Werbeformen, bei denen der Unternehmer den potenziellen Kunden direkt anspricht, um für seine Leistungen zu werben. Dies kann durch Telefonanruf („Cold Calling“), Zusendung von Telefax, elektronische Post (E-Mail oder SMS) geschehen. Als Empfänger der Werbung kommen sowohl Konsumenten (Business to Consumer), als auch Unternehmer (Business to Business) in Betracht. Daneben gibt es noch die „klassische“ Werbung durch Postsendung, die jedenfalls zulässig ist, wenn der Inhalt der Werbung selbst nicht wettbewerbswidrig ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/406

16.08.2004
Heft 8/2004
Autor/in
Clemens Grünzweig

Dr. Clemens Grünzweig ist Rechtsanwalt und Partner bei Eiselsberg Rechtsanwälte Gmbh in Wien (www.eiselsberg.at). Er ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Medien- und Wettbewerbsrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Er ist Autor einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Publikationen:

Markenrecht – Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz, Loseblattwerk, Stand: 8. Lfg; Mai 2014