Arbeitsrecht

Rechtliche Relevanz von nicht kundgemachten Zusatzvereinbarungen zum Kollektivvertrag

ao.Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

KollV-Parteien vereinbaren in der Praxis gelegentlich neben dem eigentlichen KollV-Text, welcher den Formerfordernissen des ArbVG entspricht (vgl insb § 14 ArbVG), ergänzende "Niederschriften", "Zusatzprotokolle", "Schriftwechsel" oder ähnlich bezeichnete Schriftstücke, die der inhaltlichen Erklärung und Ergänzung des kundgemachten Textes dienen sollen, die aber gerade nicht dem ArbVG entsprechend kundgemacht werden. Der folgende Beitrag untersucht die rechtliche Relevanz dieser Schriftstücke.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/176

17.03.2009
Heft 3b/2009
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.