Erste höchstgerichtliche Rechtsprechung zum "Liquidationsnetting - Anmerkungen zu 5 Ob 170/24*
Der Entscheidung des OGH vom 6. 3. 2025 zu 5 Ob 170/24x1 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, ein vormaliges Kreditinstitut, hatte mit der beklagten Gebietskörperschaft im Jahr 2004 auf Grundlage des österreichischen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte ("ÖRV") ein Swap-Geschäft mit einer Laufzeit bis 31. 7. 2033 abgeschlossen. Anfang 2022 trat die Klägerin in Liquidation, ohne zahlungsunfähig oder insolvent zu sein. § 7 Abs 3 des ÖRV sieht vor, dass es in diesem Fall zu einer automatischen Beendigung des gesamten Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien kommt, also sowohl des Rahmenvertrags als auch aller auf seiner Grundlage abgeschlossenen Einzelgeschäfte.
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