Arbeitsrecht

Rechtsfragen an der Schnittstelle von BUAG und Kollektivvertrag

Adalbert Spitzl

Das BUAG schafft für bestimmte arbeitsrechtliche Sachbereiche Sonderregelungen, die in ihrem Geltungsbereich anderen gesetzlichen Regelungen zu diesen Sachbereichen vorgehen. Es bestehen jedoch auch eine Reihe von Berührungspunkten zwischen dem BUAG und der nachgelagerten kollektivvertraglichen Regelungsebene. Der nachstehende Beitrag behandelt Rechtsfragen, die sich im Verhältnis von BUAG und Kollektivvertrag ergeben können.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/248

14.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Adalbert Spitzl

Dr. Adalbert Spitzl ist in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer OÖ tätig und dort im Rechtsservice vor allem mit Fragen des Arbeitsrechts befasst.