Das BUAG schafft für bestimmte arbeitsrechtliche Sachbereiche Sonderregelungen, die in ihrem Geltungsbereich anderen gesetzlichen Regelungen zu diesen Sachbereichen vorgehen. Es bestehen jedoch auch eine Reihe von Berührungspunkten zwischen dem BUAG und der nachgelagerten kollektivvertraglichen Regelungsebene. Der nachstehende Beitrag behandelt Rechtsfragen, die sich im Verhältnis von BUAG und Kollektivvertrag ergeben können.
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