Wirtschaftsrecht

Rechtsfragen zur Software-Benutzerdokumentation

RA Dr. Markus Andrewitch / RA Mag. Gerald Steiner

Die Benutzerdokumentation stellt für jeden Softwareanwender ein zentrales und wichtiges „Instrument" dar, soll sie ihn doch in die Lage versetzen, das Computerprogramm zur Anwendung zu bringen1). Dennoch wird gerade die Benutzerdokumentation in der Praxis oftmals stiefmütterlich behandelt. Nicht selten enthalten Überlassungsverträge über Computerprogramme sogar gar keine Regelungen zu diesem wichtigen Punkt. Verschärft wird dieses Problem noch dadurch, dass sich in Österreich Judikatur und Literatur kaum zur Benutzerdokumentation geäußert haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag befassen sich die Autoren mit zivilrechtlichen Aspekten der Benutzerdokumentation, Fragen des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte bleiben unberücksichtigt.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/298

16.06.2004
Heft 6/2004
Autor/in
Gerald Steiner

Mag. Gerald Steiner ist Rechtsanwalt bei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH (Wien) und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren im Bereich des IT-Rechts, insbesondere im Datenschutz- und im Zivilrecht.

Ausgewählte Publikationen:
Beiträge zu Lexis Briefings Datenschutzrecht (gem. A. Sedef); verschiedene Publikationen zu datenschutzrechtlichen Themen.

Markus Andréewitch

Dr. Markus Andréewitch ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH in Wien und hat zahlreiche Fachartikel zu verschiedenen Fragen des Wirtschaftsrechts verfasst. Er ist einer der führenden Experten im IKT-Recht in Österreich.