Die Gebühr für Bestandverträge gemäß § 33 TP 5 GebG sorgt schon bei Bestandverhältnissen mit je einem Bestandgeber und Bestandnehmer oft für interessante Rechtsfragen. Bei den - besonders in Universitätsstädten - sehr häufigen Wohngemeinschaften mit mehreren Mietern ergeben sich viele rechtliche Spezialfragen. Was bei der Vergebührung zu beachten ist, wird im Folgenden kurz dargestellt.
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Dr. Dan Katzlinger ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Seine Beratungsschwerpunkte sind Liegenschaftstransaktionen, Bau- und Immobilienrecht sowie Prozessführung.