M&A-Ecke

Rechtsgeschäftsgebührenfallen bei M&A

MMag. Michael Petritz, LL.M.

Bei M&A-Vorgängen wird oftmals - den Vertragsparteien unbewusst - Rechtsgeschäftsgebühr ausgelöst. Der vorliegende Beitrag hat sich zum Ziel gesetzt, die am häufigsten vorkommenden Rechtsgeschäftsgebührenfallen aufzuzeigen und das Bewusstsein des Praktikers in Richtung Rechtsgeschäftsgebührenvermeidung zu schärfen.

Sowohl bei Umgründungsvorgängen als auch bei Asset- und Share-Deals entsteht häufig durch die Vertragserrichtung Rechtsgeschäftsgebühr, die in vielen Fällen vermeidbar wäre. Die Ursache liegt oftmals darin, dass durch die jeweiligen Verträge Rechtsgeschäfte (neu) abgeschlossen werden oder nachträglich ein weiteres Mal beurkundet werden (Stichwort: Ersatzbeurkundung). Um überhaupt Rechtsgeschäftsgebühr auslösen zu können, müssen die beiden Voraussetzungen des GebG, nämlich das Vorliegen einer Urkunde (wobei hierfür nicht erforderlich ist, dass eine separate Urkunde errichtet wird, sondern es ist hingegen ausreichend, wenn die Rechtsgeschäfte im jeweiligen Kaufvertrag/Umgründungsvertrag beurkundet werden) und ein Rechtsgeschäft des taxativen Katalogs des § 33 GebG erfüllt sein. Daher werden bei Unternehmensübertragungen/-umgründungen besonders die folgenden Rechtsgeschäfte betroffen sein:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/12

15.01.2009
Heft 1-2/2009
Autor/in
Michael Petritz

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP ist Steuerberater und Tax Partner bei der KPMG Alpen-Treuhand GmbH sowie Tax Head von SmartStart Österreich (das Startup-Programm der KPMG Österreich). Seine Beratungsschwerpunkte liegen ua im internationalen Steuerrecht und Estate Planning, zu dem auch das Stiftungs- und das Gemeinnützigkeitsrecht zählen. Michael Petritz ist außerdem Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KSW, Präsident von STEP Österreich (Society of Trust and Estate Practitioners) sowie Fachvortragender und Fachautor.