Wirtschaftsrecht

Rechtsgrundlagen der Haftung aus Patronatserklärungen

Helmut Heiss / Stefan Müller

Patronatserklärungen1) werden im Wirtschaftsleben - in der Hauptsache aus bilanz- und steuerrechtlichen Gründen - immer häufiger zur Besicherung von Krediten benutzt. Vorwiegend bei der Vergabe großer Kredite an Konzerntochtergesellschaften erlangen sie zunehmende Bedeutung. Ihr tatsächlicher Sicherungswert ist aber bislang umstritten.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 290

01.09.1989
Heft 9/1989
Autor/in
Helmut Heiss

Helmut Heiss, Prof., Dr. iur. (Innsbruck), LL.M. (Chicago), Ordinarius für Privatrecht (mit Schwerpunkt Obligationenrecht), Rechtsvergleichung und IPR, Universität Zürich; Rechtsanwalt, mbh Attorneys at Law, Zürich. Helmut Heiss leitet die Projektgruppen Restatement of European Insurance Contract Law" sowie "Principles of Reinsurance Contract Law".