Der vorstehenden, von Schauer verfassten zivilrechtlichen Analyse der BAG-Entscheidungen zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft folgt der vorliegende Beitrag von Resch, der dieselben Entscheidungen aus spezifisch arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet.
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) verweigert dem vom Sachverhalt her unstrittigerweise in einem aufrechten Arbeitsverhältnis tätigen Kläger die Feststellung, dass er in einem Arbeitsverhältnis tätig ist. Als Begründung wird die Rechtsmissbrauchsschranke des § 242 BGB herangezogen, konkret ein schutzwürdiges Vertrauen des AG, der AN würde wegen der finanziellen Besserstellung eine ausschließlich auf AN-Initiative hin praktizierte urteils- und gesetzwidrige Vertragspraxis aufrechterhalten.
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