Wirtschaftsrecht

Rechtsnatur des Garagen-Kurzparkvertrags

Rainer Sprung / Bernhard König

Die heutige Intensität des Kraftfahrzeugverkehrs einerseits und der Mangel an Grundflächen insbes in den Ballungszentren, die dem Abstellen der Kraftfahrzeuge dienen, machen die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung von Parkraum in Hoch- und Tiefgaragen zum alltäglichen Bild. Die so geschaffene Möglichkeit der Unterbringung von Kraftfahrzeugen für eine von vornherein noch unbestimmte, in ihrer Gesamtdauer jedoch verhältnismäßig kurze, idR lediglich einige Stunden umfassende Parkzeit ist nicht nur auf Stadtzentren oder Flughäfen großer Städte beschränkt, sondern ermöglicht auch in kleineren Orten (siehe zB die Tiefgaragen in den Gemeinden Ischgl/Paznauntal und St. Anton a. A.) ein platzsparendes und damit ortsbildschonendes Parken der Fahrzeuge.

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 235

01.08.1985
Heft 8/1985
Autor/in

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen zum Zivil-, Zivilverfahrens- und Sportrecht.