Wirtschaftsrecht

Rechtsqualität der COVID-19-Förderungsrichtlinien und Rechtsschutzmöglichkeiten bei verweigerter Förderungsvergabe

Univ.-Prof. Dr. Prof. TU Graz e.h. Georg Eisenberger / Mag. Julia Holzmann, MBA

Beinahe seit zwei Jahren werden COVID-19-Förderungen ausbezahlt. Das ausbezahlte Gesamtvolumen liegt bisher bei etwa 10 Mrd €. Das ausbezahlte Volumen beim Ausfallsbonus, der von mehr als 160.000 Unternehmen beantragt wurde, beträgt etwa 3,772 Mrd €; beim Verlustersatz sind es etwa 737 Mio €. An Fixkostenzuschüssen 800.000 wurden bisher etwa 1,415 Mrd € ausbezahlt.1 Doch nicht alle Unternehmen erhalten auch tatsächlich Förderungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/128

18.03.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Georg Eisenberger

Univ.-Prof. Dr. Prof. TU Graz e.h. Georg Eisenberger ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz und Partner des Rechtsanwaltsbüros Eisenberger Rechtsanwälte, experts in public law and policy mit Büros in Wien, Graz und Brüssel. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen im öffentlichen Recht.

Julia Holzmann

Mag. Julia Holzmann, MBA ist Rechtsanwaltsanwärterin des auf Öffentliches Recht und Europarecht spezialisierten Rechtsanwaltsbüros Eisenberger.

Publikationen:
Autorin diverser Publikationen im öffentlichen Recht: Eisenberger/Holzmann, Rechtzeitige Einbringung von Schriftsätzen bei den Verwaltungsgerichten, ZfV 2019/34, 312; Eisenberger/Holzmann, Erneute Novelle für Zweitwohnsitze?, Salzburger Nachrichten 4. 1. 2020; Eisenberger/Holzmann, Praxishandbuch Zweitwohnsitz, Linde Verlag 2021.