Ritz behandelt Rechtsfolgen mangelhafter bzw fehlender Begründungen von Bescheiden, insb Beispiele für im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbare Begründungsmängel. Erst die Begründung mache den Bescheid nachvollziehbar und kontrollierbar und sei daher für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung.
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