Ist die Fälligkeit des Ausgleichsviertels (Anpassung der Vorauszahlungen) in der Buchungsmitteilung unrichtig angegeben, und fehlt im Vorauszahlungsbescheid die Fälligkeit, dann kann zwar der Säumniszuschlag bekämpft werden, doch empfiehlt es sich eher, gegen den Vorauszahlungsbescheid zu berufen.
Ein Abgabepflichtiger hält sich Ende Juni 1996 urlaubsbedingt nicht regelmäßig in seiner Wohnung auf. Während der Abwesenheit von dieser Abgabestelle (iSd § 4 ZustG) wird ein Einkommensteuerbescheid für 1995 sowie ein Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 1996 und Folgejahre in sein Hausbrieffach eingelegt.
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