Steuerrecht

Rechtsschutz gegen in Buchungsmitteilung ausgewiesenes Ausgleichsviertel

Christoph Ritz

Ist die Fälligkeit des Ausgleichsviertels (Anpassung der Vorauszahlungen) in der Buchungsmitteilung unrichtig angegeben, und fehlt im Vorauszahlungsbescheid die Fälligkeit, dann kann zwar der Säumniszuschlag bekämpft werden, doch empfiehlt es sich eher, gegen den Vorauszahlungsbescheid zu berufen.

Ein Abgabepflichtiger hält sich Ende Juni 1996 urlaubsbedingt nicht regelmäßig in seiner Wohnung auf. Während der Abwesenheit von dieser Abgabestelle (iSd § 4 ZustG) wird ein Einkommensteuerbescheid für 1995 sowie ein Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 1996 und Folgejahre in sein Hausbrieffach eingelegt.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 561

15.11.1996
Heft 11/1996
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).