(Pülzl, SWK 32/2008, S 855)
Es erscheine problematisch, wenn das BMF im Weisungsweg Entscheidungen des VwGH, welche sich an den gesetzlichen Grundlagen zu orientieren haben, nach eigenem Gutdünken unterläuft.
Eine rechtsstaatlich verantwortungsvolle Vorgangsweise bestünde vielmehr darin, bereits im Gesetzwerdungsprozess auf Regelungen hinzuwirken, die den grundlegenden Ordnungsprinzipien des Steuerrechts genügen.
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