Bereits in den Jahren 2008 und 2015 sei vom Autor die Vereinbarkeit des Vergaberechts mit dem Unternehmensrecht im Verfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers infrage gestellt bzw verneint worden. Nach weiteren Beiträgen von Holoubek und Eiselsberg zu diesem Thema diskutiere der Beitrag einmal mehr die Frage, ob öffentliche Unternehmen bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung das Vergaberecht beachten müssen. Dabei werde dieses Mal der Versuch unternommen, auf rechtsdogmatische Erwägungen Bedacht zu nehmen und die Antwort auch auf europarechtlicher Ebene zu geben.
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