Vorgaben der erneuerten Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Mit der am 20. 11. 2023 in Kraft getretenen RL (EU) 2023/24131 (gemeinhin als "RED III"2 bezeichnet) wurde die Erneuerbare-Energien-RL3 (EE-RL) umfassend geändert. Ein wesentliches Anliegen dahinter ist, den Ausbau von Infrastruktur zur Gewinnung erneuerbarer Energie zu forcieren. Zu diesem Zweck sind etwa Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, Infrastrukturgebiete für Netz- und Speicherprojekte sowie ein überragendes öffentliches Interesse am Erneuerbaren-Ausbau in bestimmten Genehmigungsverfahren vorgesehen. Der vorliegende Beitrag erörtert ausgewählte Neuerungen, mittels derer die Umstellung des Energiesystems in der EU vorangetrieben werden soll, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.4
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