Die OECD und die Europäischen Union betrachten die Hinzurechnungsbesteuerung als wichtige Maßnahme im Kampf gegen internationale Steuervermeidung. Mittels Daten aus den Jahresabschlüssen österreichischer Kapitalgesellschaften untersucht der vorliegende Beitrag, ob die Einführung von § 10a KStG zu einer Reduktion der grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung aus Österreich geführt hat. Die Ergebnisse lassen insgesamt keinen Rückgang der grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung vermuten. Vielmehr sinken nach Einführung von § 10a KStG die Gewinne von potenziell von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffenen Gesellschaften.*
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