Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Europäische Gericht (EuG) bilden zusammen die Säule der europäischen Gerichtsbarkeit. Die Kompetenz zur Auslegung europäischen Rechts im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen lag bisher allein beim EuGH. Der stetige Anstieg an Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte sowie die Vielschichtigkeit der Fragestellungen belasten die Kapazitäten des EuGH enorm und führen zu längeren Verfahrensdauern. Vor diesem Hintergrund kam es nun zu einer am 19. 3. 2024 verabschiedeten Reform der Satzung Des EuGH. Diese stattet das EuG für ein bestimmtes Spektrum an Sachgebieten (dazu zählen ua das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, Zollkodex) mit der Kompetenz zur Entscheidung in Vorabentscheidungsersuchen aus. Dies soll einerseits die Arbeitsbelastung des EuGH vermindern und andererseits der Transparenz der Verfahren dienen.
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