Das BVerfG habe entschieden, dass § 8c dKStG teilweise verfassungswidrig sei. Darüber hinaus habe der EuGH entschieden, dass ein Eigentümerwechsel zum Zwecke der Rettung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden könne. Der deutsche Gesetzgeber habe auf diese aktuellen Entwicklungen reagiert. Der Autor gibt einen Überblick.
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