Im Dezember 2022 habe der EuGH den Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit für Vorab-Entscheidungsersuchen im Bereich der Umsatzsteuer sowie weiterer fünf Rechtsbereiche auf das EuG gestellt. Dieser Reformvorschlag und seine potenziellen Auswirkungen werden im Beitrag zusammengefasst und einer kritischen Würdigung unterzogen.
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