Mit dem Abschluß der 1. Etappe der großen Steuerreform im Juli des Vorjahres fiel auch die Grundsatzentscheidung über das Umgründungssteuerrecht. Wie schon den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des KStG 19881) entnommen werden kann, ist die beabsichtigte Übernahme von Regelungen aus dem Strukturverbesserungsgesetz in das EStG oder KStG oder uU in andere Abgabengesetze unterblieben, weil eine Neuordnung des Umgründungssteuerrechtes vorbereitet werden soll. Die Verlängerung der Geltungsdauer des Strukturverbesserungsgesetzes um ein Jahr bis zum Ende des heurigen Jahres soll genützt werden, um ein neues Umgründungssteuerrecht vorzubereiten und nach Möglichkeit mit 1. 1. 1990 in Kraft zu setzen.
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