Auch wenn man meinen könnte, die Wünsche der operativen Betrugsbekämpfung wären mit dem jüngst verabschiedeten Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG 2024) bereits umfassend erfüllt worden, bleibe doch festzuhalten, dass verschiedene Teilbereiche des legistischen Anpassungsbedarfs - vielfach auch weitgehend materienfremde Themen, die aber unmittelbare Auswirkungen auf die Betrugsbekämpfung hätten - gar nicht berührt worden seien und einer Überarbeitung harren würden. Vonseiten der finanzpolizeilichen Betrugsbekämpfung werde daher auch weiterhin Reformbedarf bei Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrugsbekämpfung geortet.
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