(Rohatschek, RWZ 2012/44, S. 143)
In Ö mussten Unternehmen bei Erfüllen bestimmter Größenkriterien erstmals ab jenem Geschäftsjahr, das nach dem 31. 12.1993 begann, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den mit dem RLG 1990 eingeführten Bestimmungen erstellen. In den vergangenen 18 Jahren wurden die Bestimmungen nur geringen inhaltlichen Korrekturen unterzogen. Der Beitrag betrachtet kritisch mögliche Reformen für die Erstellung eines Konzernabschlusses nach UGB.
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