Steuerrecht

Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2000 - Teil I

Martin Atzmüller

Nachdem die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2000 am 18. Mai den Ministerrat passiert hat, ist sie nunmehr in parlamentarische Behandlung genommen worden. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf (vgl ÖStZ 8/1999) enthält die Regierungsvorlage einige zum Teil wesentliche Veränderungen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf eines Steuerreformgesetzes 2000 greift zum Teil Vorschläge der Steuerreformkommission auf, die ihren Bericht im Spätherbst des Vorjahres vorgelegt hat.1) Eines der politischen Hauptanliegen der Reform war die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs mit der Zielsetzung, die durch die sogenannte „kalte Progression“ bewirkte steuerliche Belastungssteigerung wieder zurückzunehmen. Daneben sollten insbesondere durch verschiedene Maßnahmen im Unternehmenssteuerrecht die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich verbessert und steuerliche Anreize im Interesse der Beschäftigungssicherung gesetzt werden.2) Im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Versorgungsrente (Erkenntnis vom 26. 1. 1999, 98/14/0045)3) wurden die Grundsätze der Rentenbesteuerung - zum Teil gegen diese Judikatur - neu festgelegt. Im folgenden werden die wesentlichen Neuerungen der in Aussicht genommenen Gesetzesvorlage stichwortartig dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 430

15.06.1999
Heft 6/1999
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.