samt Erläuterungen
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009)
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2008, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 4 wird der Betrag "10.000" durch den Betrag "11 000" ersetzt.
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