Die RKSV ist seit vier Jahren in Kraft und führe neben dem Manipulationsschutz auch dazu, dass eine Überprüfung durch die Finanz wesentlich leichter möglich sei. Dies gelte insb für die Möglichkeit von statistischen Auswertungen, die Abweichungen von der zu erwartenden Verteilung und damit etwaige Nichterfassungen zeigen können. Knasmüller zeigt die Vorgangsweise sowie die Grenzen dieser Verfahren auf.
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