Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Registrierkassensicherheitsverordnung: Zusätzlicher Steuersatz von 5 % (Knasmüller, SWK 19/2020, S. 997)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Abgesehen von den notwendigen Änderungen in Registrierkasse, Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung hätte die Einführung eines zusätzlichen Steuersatzes massive Auswirkungen auf die Registrierkassen gehabt, weil die strengen Vorschriften der RKSV zum Schutz vor Manipulation diese Option eines zusätzlichen Steuersatzes nicht vorgesehen hätten. Um ein Umprogrammieren möglichst zu verhindern, habe das BMF einer pragmatischen und praxisorientierten Lösung zugestimmt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/605

07.09.2020
Heft 17/2020