Arbeitsrecht

Reinigungskräfte beschäftigen weiterhin den EuGH 1

Andreas Tinhofer

Es kam, wie es kommen musste. Nachdem der EuGH seine Auslegung der Betriebsübergangs-Richtlinie (BÜ-RL)2) im Fall „Süzen“3) geändert hatte4), fragte er bei den betreffenden nationalen Gerichten nach, ob sie ihre diesbezüglichen Vorabentscheidungsersuchen aufrecht halten wollten. Die Mehrzahl wollte5). Mehr als eineinhalb Jahre danach erfolgte nun die wenig überraschende Antwort.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 33

15.01.1999
Heft 1/1999
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).