Wirtschaftsrecht

Reisepreisminderungsmythos „Frankfurter Tabelle“

Dr. Michael Wukoschitz

Replik zu BläumauerRdW 2006/202, 205

In ihrem Beitrag tritt Bläumauer der Ansicht entgegen, der OGH sei mit der Entscheidung 6 Ob 251/05p auf Distanz zur sog „Frankfurter Tabelle“ gegangen.

Zutreffend weist Bläumauer darauf hin, dass der OGH in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hatte, die „Frankfurter Tabelle“ könne auch für den österreichischen Rechtsbereich als Orientierungshilfe zur Bewertung der Preisminderung bei Reisemängeln herangezogen werden1). Entgegen der Meinung Bläumauers ist an der E 6 Ob 251/05p daher bemerkenswert, dass der OGH diesen „Stehsatz“ nicht wiederholt, sondern vielmehr

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Artikel-Nr.
RdW 2006/444

16.08.2006
Heft 8/2006
Autor/in
Michael Wukoschitz

Dr. Michael Wukoschitz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schmidt Kornfeld Wukoschitz Windhager in Wien, mit Spezailisierung ua auf das Werberecht, Co-Präsident des International Forum of Travel and Tourism Advocates und Vortragender bei der Österreichischen Medienakademie. Der Autor ist am (österreichischen) Verfahren beteiligt.

Publikationen:

Der Autor ist auch Verfasser zahlreicher Artikel in Fachzeitschriften.